Kosten
Gesetzlich Versicherte
Da ich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehme und als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für alle gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen bin, entstehen für gesetzlich Versicherte keine Kosten. Sie benötigen keine Überweisung vom Kinderarzt, die elektronische Versichertenkarte des*der Patient*in reicht aus.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe und Selbstzahlende
Die Behandlung von privatversicherten Patient*innen und Selbstzahlenden ist leider nicht möglich.